Arbeitsplatzgefährdungsanalysen

Eigentlich ist das Thema Arbeitsplatzgefährdungsanalysen entspr. den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSV) nicht so ganz neu. Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten müssen für alle Arbeitsplätze in ihrem Betrieb schriftliche Arbeitsplatzgefährdungsanalysen erstellen. Spätestens seit Inkrafttreten der BetrSV am 01.01.2003 ist diese Gesetzesforderung deutlich mehr in den Fokus gerückt. Bei dieser Thematik ist ARANO Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Auch beim Erarbeiten der Arbeitsplatzgefährdungsanalysen ist ARANO der Meinung, dass diese Dokumente nicht Selbstzweck sein dürfen, sondern die Sicherheit in den Betrieben auch erhöhen müssen. Durch den Einsatz spezieller Vorlagen arbeitet ARANO auch auf diesem Themengebiet sehr effizient und routiniert.